28 Jahresbericht 1942 der Zürcher Kunstgesellschaft 1) Mit der durch den Vertrag vorgenommenen klaren Eigentumsabgrenzung am Schweize- rischen Künstlerlexikon-Archiv und am Schweizerischen Künstlerlexikon-Buch erhalten die beiden Unternehmungen die vereinfachten Namen Schweizerisches Künst- ler-Archiv, als Leistung und Eigentum der Zürcher Kunstgesellschaft, und Schwei- zerisches Künstler-Lexikon, als Leistung und Eigentum des Schweizerischen Kunstvereins. Die mit dem Abkommen der Redaktionskommission eingeräumte Freiheit der Selbstkonstituierung kommt dem Wunsch nach verstärkter Betätigung des Kunstvereins in der Editionsarbeit entgegen und schafft die Möglichkeit der Befreiung des Redaktors von den administrativen Pflichten der Kommissionsleitung mit Uebernahme dieses Amtes durch ein anderes Kommissionsmitglied. Der Schlußartikel des Abkommens trägt mit der Freiheit für neue Entschließungen bei Nichterfüllung des Jahresprogramms 1943 der all- gemeinen militärischen und politischen Situation und der in ihr liegenden Möglichkeit von Störungen verschiedener Art Rechnung, denen unter Umständen durch Neufassung des Arbeitsprogrammses wird begegnet werden müssen. Bei der Aufnahme der Zusammenarbeit zwischen der Zürcher Kunstgesellschaft und Jjem Schweizerischen Kunstverein hatte Ende 1936 das Künstlerlexikon-Archiv den folgen- len Bestand: Gruppe 1, Künstler in Band I—IV des Lexikons ausführlich behandelt . . . ... Gruppe 2, Künstler in Band I—IV des Lexikons erst als lebend erwähnt. . .. .. Künstler in Band I—IV des Lexikons noch nicht erwähnt . . . Zusammen .. Fangzettel Stammblätter und Nachtragsblätter 1171 1669 1927 92797 4014 7112 4025 8491 Am 31. Dezember 1942, nach Inkraftsetzung des Vertrage: and des Abkommens vom 19. November / 3. Dez. 1942 Gruppe 1, Künstler in Band I—IV des Lexikons ausführlich behandelt. .. . .. Gruppe 2, Künstler in Band I—IV des Lexikons erst als lebend erwähnt. . .. . .-. Gruppe 3, Künstler in Band I—IV des Lexikons noch nicht erwähnt . . . Zusammen 71 15869 1927 2797 6919 11488 10017 15954 Auf den Zeitraum 1. Mai bis 31. Dezember 1942 entfallen davon je 303 neue Fangzettel und Stammblätter; dazu wurden 402 Fragebogen, 90 Einzelbriefe und 297 Bestätigungs- karten versandt, 392 Angaben von Ausstellerkarten, sowie 1006 vollständige und 9539 unvoll- ständige «Minimaldaten» auf Stammblätter übertragen; 1187 Zeitungsausschnitte 1941 und 1557 Zeitungsausschnitte 1942 für das Archiv verarbeitet und in die Sammelbücher ein- geklebt oder dafür vorgeordnet; 143 Kataloge und Berichte, 11 Zeitschriftenhefte, sowie die Inventare über den Kunstbesitz der Städte Zürich und Winterthur und des Kantons Zürich bis Ende 1942 durchgearbeitet und exzerpiert. Die Aufwendungen des Kunsthauses für Porti, Material und Arbeitsstunden belaufen sich vom 1. Mai bis 31. Dezember 1942 auf Fr. 8 583.60. W. Wartmann