_ Jahresbericht 1942 der Zürcher Kunstgesellschaft IC Beilage II: Die zweite Kunsthauserweiterung 2. Bericht, 1. Januar bis 31. Dezember 1942 Der Bericht über die Vorarbeiten für eine zweite Kunsthauserweiterung bis Ende 1941 nennt als nächste Aufgaben für das neue Jahr: Bestellung des Preisgerichtes und Vorlage des Wettbewerbsprogramms zur Genehmigung an den Vorstand der Kunstgesellschaft, den Stadt- rat Zürich und das Preisgericht. Aus dem Bereich des freien Planens und Erwägens traten damit die Baukommission und der Vorstand in die Arena, wo Ausgleich und Zusammen- schluß mit den Behörden und den durch sie vertretenen Ansprüchen des Gemeinwesens und des Gesetzes gesucht und erreicht werden mußten. Für den Wettbewerb warein Budget auf zu stellen über die Aufwendungen für Preise, Ankäufe und Entschädigungen an die Ersteller von Projekten, und die «Spesen» wie Plan-Unterlagen, Drucksachen, Preisgericht, Büro u. a. Auf Eingaben vom 20. Februar mit Beilage des bereinigten Entwurfes zum Wettbewerbsprogramm an die Arbeitsämter der Stadt und des Kantons Zürich und die Eidgenössische Zentralstelle für Arbeitsbeschaffung, den Stadtrat und die Kantonale Regierung, erging die Zusage der aus den Krediten für Arbeitsbeschaffung verfügbaren Beträge von 40 Prozent der Zuwendungen an die Archi- tekten, durch den Bund, und je 10 Prozent durch Kanton und Stadt (Mitteilung von Stadtrat und Städtischem Arbeitsamt an Zürcher Kunstgesellschaft nach Protokollauszug Stadtrat Zürich Nr. 733 vom 2. Mai 1942). Bei einer Aufwendung von Fr. 50000 für Preise, Ankäufe und Entschädigungen und Fr. 20 000 Spesen, zusammen Fr. 70 000 blieb somit für die Kunstgesellschaft nach Abzug der Suhventionen von insgesamt Fr. 30000 noch eine Belastung von Fr. 40 000. Generelle Eingaben wurden beim Kanton und bei der Stadt Zürich Ende Februar und Anfang März eingereicht. Die Kantonale Regierung sicherte am 5. März wohlwollende Prüfung des Wettbewerbsprogrammes und der Frage eines Beitrages an die Baukosten, sowie Unterstützung der Bestrebungen der Kunstgesellschaft im Rahmen des Möglichen zu und entsprach der Einladung auf Abordnung des Kantonsbaumeisters in das Preisgericht. Bei der Vorbereitung der Eingabe an die Stadt durften sich die Organe der Kunstgesellschaft im Besonderen der Mitwirkung von Herrn Stadtpräsident Dr. E. Klöti erfreuen, der als Mitglied der Baukommission und Vertreter des Stadtrates im Vorstand die Baufrage schon in ihren Vorstufen mit lebhafter, positiver Anteilnahme begleitet hatte und nun auch vor dem Stadtrat für eine rasche und bestmögliche Lösung sich einsetzte. Bei der Eingabe an die Stadt konnte es sich nicht, wie bei der Eingabe an die Regierung, nur handeln um die Genehmigung des Wettbewerbsprogramms, der Zusammen- setzung des Preisgerichtes mit Abordnung des Stadtbaumeisters in das Kollegium, und ein Beitragsgesuch an die Baurechnung, sondern es ging auch um die Abtretung des Bauplatzes auf städtischem Grund und um die Verständigung mit den durch das Bauprojekt berührten städtischen Verwaltungs- und Dienstabteilungen, nämlich: Tiefbauamt, Hochbauamt, Be- bauımgsplanhüro, Baupolizei, Straßenbahn, Polizei-Inspektorat, Liegenschaftenverwaltung. In einer Vorstandssitzung vom 13. März konnte Herr Stadtpräsident Dr. Klöti die Eingabe der Kunstgesellschaft vom 6. März vorläufig mündlich mit der Zusicherung beantworten, daß die stadtzürcherischen Behörden die Verwirklichung der Baupläne der Kunstgesellschaft mit aller Kraft zu fördern entschlossen seien, auch finanziell; wobei die Sorge um die regelmäßigen höheren Zuschüsse an den Betrieb im erweiterten Haus ent- schieden schwerer wiege als die einmalige Leistung nur für den Erweiterungsbau, zu der freilich auch noch weitere Beiträge von Privaten und vom Kanton erforderlich seien; mit der Ueberlassung des Bauplatzes durch die Stadt dürfe gerechnet werden: für die