Jahresbericht 1944 der Zürcher Kunstgesellschaft IC Beilage II: Die zweite Kunsthauserweiterung 4. Bericht, 1. Januar bis 31. Dezember 1944 Das Jahr 1944 brachte den Abschluß des am 30. Juni 1943 eröffneten Ideenwettbewerbes für die zweite Kunsthauserweiterung. Nachdem der Einlieferungstermin wegen der mili- tärischen Aufgebote vom 29. Februar 1944 auf den 31. März verlegt worden war, gingen bis zu diesem Tage 82 Projekte ein. Nach deren Vorprüfung durch Fachleute des Technischen Arbeitsdienstes trat am 4. Mai das Preisgericht zusammen zu ihrer Sichtung und Beurteilung. Mit Bericht und Antrag an den Vorstand der Zürcher Kunstgesellschaft beendete es am 11. Mai seine Arbeit. Es erteilte sechs Preise im Betrag von Fr. 4500 bis 2500, empfahl fünf weitere Projekte zum Ankauf im Betrage von Fr. 2200—1900 und 24 für Zuteilung von Entschädigungen in der Höhe von Fr. 1200—800. Als Verfasser des mit dem 1. Preis vom Preisgericht zur weiteren Bearbeitung empfohlenen Projektes wurden nach Oeffnung der zu den anonym eingelieferten Projekten gehörenden Umschläge die Architekten B. S. A. Hans und Kurt Pfister in Firma Gebrüder Pfister Zürich festgestellt. Im Auftrag des Vorstandes der Zürcher Kunstgesellschaft, der den Antrag des Preisgerichtes auf Uebertragung der Bau-Ausführung an die Herren Pfister einstimmig angenommen hatte, verwendeten sich die Baukommission und die Architekten vorerst bei den städtischen Behörden um Abklärung der Frage der Gestaltung des Vorplatzes zum Kunsthaus und des ganzen Heimplatzes. Sodann wurde die Belichtungsfrage an sich und im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Dachkonstruktion in Theorie und Praxis nach den bisherigen Versuchen und ihren Ergebnissen im Ausland und in der Schweiz neu studiert. Die Kommission beauftragte die Architekten auch mit der eingehenderen Bearbei- tung der Grundrisse und der Verteilung der Räume und der Verbindungen im Neubau, der Verbindungen von Neubau und Altbau, sowie der Grundlagen für den vollen Ausbau des Kunsthauses innerhalb der maßgebenden Baulinien in einer späteren Bauetappe. Für die Ordnung des künftigen Heimplatzes brachte der städtische Beschluß auf Umwandlung der Tramlinie 1 in eine Trolleybus-Linie eine willkommene Vereinfachung; ein sorgfältig aus- gearbeiteter Vorschlag der Architekten wurde von den städtischen Instanzen grundsätzlich gutgeheißen. Für die übrigen Aufgaben standen bis zum Jahresende entweder zusammen- fassende Berichte und Anträge der Architekten oder bis nahe zum Abschluß geführte Vorarbeiten zur Verfügung. W. Wartmann