ließ sich die finanzielle Not durch die Gewährung eines ein- maligen Beitrages von Fr. 100 000.— aus dem für die Förderung gemeinnütziger Zwecke verfügbaren Anteil am Ergebnis der Interkantonalen Landeslotterie, der für besondere Zwecke und für die bessere Erfüllung unserer Aufgaben eingesetzt werden sollte, etwas mildern. Dank dieser großen Hilfe war es möglich, den Betrieb in der Zwischenzeit aufrechtzuerhalten. Von der Universitätskasse wurden uns ferner noch Fr. 10 000.— als Bei- trag an die Kosten der Ausstellung „Zürich 1351—1951“ über- wiesen. Dadurch vermindert sich der Verlustvortrag von Fr. 183 185.18 auf Fr. 145 430.79 per 31. Dezember 1951. Dieser Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Wäre die Zürcher Kunstgesellschaft ohne die Spende aus dem Lotteriefonds geblieben, so würde die Betriebsrechnung, unter Berücksichtigung des Beitrages der Stadt Zürich von Fr. 40 000.— pro 1950, mit einem Verlust pro 1951 von Fr. 102 245.61 ab- schließen, was den Verlustvortrag per 31. Dezember 1951 auf Fr. 245 430.79 erhöht hätte. Von der Stadt erhielten wir einen einmaligen Betrag von Fr. 145 000.—, der für die Renovation des Kunsthauses be- stimmt ist. Bis Ende Dezember 195% wurde nur ein kleiner Teil in Anspruch genommen, und Fr, 134015.55 sind als neue Rubrik unter den Passiven verbucht. Der Gegenwert davon figuriert unter Banken und ergibt die Vermehrung der Guthaben bei Ban- ken auf Fr, 183 032.50. Durch Rückzahlung von Fr. 30 000.— Nennwert 30% % Eidg. Anleihe 1944 vermindert sich der Wertschriftenbestand von Fr, 59 400.— auf Fr. 29 700.—. Die Kreditoren stehen mit Fr. 40 935.70 zu Buch. Die Ver- änderung gegenüber dem Vorjahr ist durch die Umbuchung der im letzten Bericht erwähnten Fr. 80 000.— Subvention der Stadt Zürich verursacht. 9