DAS SCHWEIZERISCHE KÜNSTLER-ARCHIV und das SCHWEIZERISCHE KÜNSTLER-LEXIKON Fünfzehnter Bericht, 1. Januar 1951 bis 31. Dezember 1951 Das Schweizerische Künstler-Archiv erfuhr einen Zuwachs um je 386 Fangzettel und Stammblätter. Aus Presse und Kunst- literatur wurden 3652 schriftliche Exzerpte und 970 Ausschnitte übernommen, aus dem Eingang an das Bibliothek-Archiv des Kunsthauses 924 neue Kataloge bearbeitet. Auf Stammblätter übertragen wurden 200 Ausstellerkarten und 829 Ergänzungen aus Korrespondenz und Exzerpten. Versandt wurden an Künstler und Private 412 Einzelbriefe, 340 Formularbriefe mit Frage- bogen und zo Anfragen mit Antwortkarten, an Zivilstandsämter 83 Briefe mit 106 Fragezetteln und 55 Verzeichnissen; dazu 157 Empfangsbestätigungen. Für verschiedene Zwecke mußten 56 Seiten Abschriften und 105 Photokopien erstellt und 115 Einzel- briefe geschrieben werden. Auskünfte am Telephon nach auswärts, mündlich im Archiv selber und brieflich nach auswärts wurden über 2545 Künstler erteilt (davon Eidgenössisches Departement des Innern 862, Kunstmuseum Bern für Schweiz. Kunstverein 550, Kanton Zürich 500, Stadt Zürich 300). Die starke Beanspruchung des Büros auf Kosten seiner Leistung für Archiv und Lexikon legte den Gedanken an die Erhebung von Gebühren nahe. Anderseits gewähren die eidgenössischen wie die zürcherischen kantonalen und städtischen Behörden in weitem Maß Gegenrecht, indem sie ihre Einrichtungen und Beamten für Auskunft aus ihren Inven- taren dem Künstler-Archiv zur Verfügung halten. Die weiteren Kreise von Interessenten, wie Sammler, Bauherren, Wissenschaft, Presse, Handel, Gerichtswesen, werden nach Erscheinen von Band V des Lexikons im allgemeinen dort sich hinreichend doku- mentieren können.