REVISIONSBERICHT An die Generalversammlung der Zürcher Kunstgesellschaft Zürich Sehr geehrte Herren, In Ausübung des uns erteilten Auftrages haben wir die Rech- nung per 31. Dezember 1952 geprüft. Wir haben die Saldi der Konti mit den Ziffern der Rechnung verglichen und in Uebereinstimmung gefunden. Den Bestand der Wertschriften prüften wir auf Grund der Depotauszüge der Auf- bewahrungsstelle, während die Saldi der Bankenkonti mit den Kontoauszügen per 31. Dezember 1952 bzw. mit der Bestätigung des Postcheckamtes punktiert wurden. Alles wurde in bester Ordnung gefunden. Wir stellten ferner fest, daß die Bewertung der Wertschriften den gesetzlichen Vor- schriften entspricht. Zur gleichen Zeit haben wir die Kapitalrechnungen: a) Baufonds für die zweite Kunsthauserweiterung b) Kunstschulfonds Alfred Rütschi c) Karl Naef-Fonds d) Preis für Schweizer Malerei geprüft und auch hier volle Ordnungsmäßigkeit festgestellt. Wir gestatten uns, zu beantragen, die Jahresrechnung per 31. Dezember 1952 zu genehmigen und dem Vorstand Entlastung zu erteilen. Mit vorzüglicher Hochachtung Die Revisoren: H.Dürst A. Certani Den ı2. Februar 1953. 25