VORWORT DES PRÄSIDENTEN Liebe Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft, Sehr geehrte Damen und Herren Das Jahr 1988 darf zu den erfolgreichen in der Geschichte der Zürcher Kunstgesellschaft gezählt werden. Erneut konnte die Besucherfrequenz gesteigert werden, und die Zahl der Mitglieder hat mit 14 243 einen noch nie erreichten Höchststand erreicht. Zu den erfreulichsten Aspekten des Berichtsjahres gehört allerdings der bedeutende Sammlungszuwachs. Da eine Reihe von Schenkungen aus Anlass des 1987 began- genen 200-Jahr-Jubiläums der Kunstgesellschaft erst im Berichtsjahr erfolgte, ist erneut von einem aussergewöhn- lichen Wachstum zu berichten. Die Reichhaltigkeit der Neueingänge erlaubte es, diese im grossen Ausstellungssaal zu präsentieren; am 10. Mai 1988 vereinigte ein Buffet- Diner in der Ausstellung alle Gönner und Schenkgeber des Jubiläumsjahres und bot dem Stadtpräsidenten sowie dem Schreibenden und dem Direktor des Kunsthauses die gern genutzte Möglichkeit, angesichts von so viel Gross- zügigkeit zu danken. Zwei Ankäufe der Kunstgesellschaft gerieten in den Medien in Anbetracht ihrer Preise (Twom- bly, Newman) derart ins Rampenlicht, dass wir beinahe etwas bedauerten, dass die zahlreichen Geschenke, die wertmässig diese beiden Ankäufe bei weitem übertreffen, und auch weitere, wenig spektakuläre eigene Erwerbungen unserer Ansicht nach zu wenig Beachtung fanden. Es muss an dieser Stelle aber auch festgehalten werden, dass das Bild «The Moment II» von Barnett Newman ohne Inanspruchnahme des Sammlungsfonds ausschliesslich mit Mitteln erworben werden konnte, die uns von pri- vater Seite zugekommen sind. Während im letzten Jahresbericht an dieser Stelle von «berechtigter Hoffnung» gesprochen werden konnte, dass den neuen Subventionsverträgen von seiten des Gemeinderates zugestimmt wird, so ist ein Jahr später festzustellen: zwar hat das städtische Parlament dieses Geschäft in positivem Sinn verabschiedet — eine alle in Frage kommenden Instanzen durchlaufende Beschwerde verunmöglicht es aber im gegenwärtigen Zeitpunkt, ein Datum des Inkrafttretens der Vertragswerke zu nennen; sie ist gegenwärtig beim Bundesgericht in Lausanne pendent. Als längerfristiges Traktandum wird uns auch in den kommenden Jahren die bereits wiederholt erwähnte Sa- nierung der Kunsthausliegenschaften beschäftigen. Wich- tige Weichenstellungen sind 1988 erfolgt. Eine wesentliche Erhöhung des jährlichen Beitrags der Stadt Zürich an die Eigentümerin der Liegenschaft, die Stiftung Zürcher Kunsthaus, erlaubt es dieser nun, dringende Unterhalts- massnahmen an die Hand zu nehmen. In diesem Sinne werden 1989 die alten Sandsteinfassaden sowie die gross- flächigen Glasdächer der Gebäulichkeiten von 1910 und 1925 repariert. Im gleichen Jahr wird vom Bauamt II der Stadt Zürich unter eingeladenen Architekten eine Projekt- studie zur Sanierung und eventuellen Erweiterung des gesamten Gebäudekomplexes in Auftrag gegeben. Es liegt mir daran, allen Freunden und Gönnern des Kunsthauses herzlich zu danken. Grosser Dank gebührt der Vereinigung Zürcher Kunstfreunde, welche im Be- richtsjahr eine substantielle Beitragserhöhung beschlossen hat, die es — abgesehen von vermehrten Mitteln für An- käufe — ermöglicht, dass alle Mitglieder dieser Gönner- vereinigung nunmehr auch unserer Gesellschaft an- gehören. Den Behörden von Kanton und Stadt Zürich sowie den Mitgliedern des kantonalen und städtischen Parlamentes danke ich für grosses Verständnis und stets fruchtbare Zusammenarbeit. Ein besonderer Dank ge- bührt schliesslich meinen Kolleginnen und Kollegen im Vorstand, den Mitgliedern der Kommissionen sowie der Direktion und allen Mitarbeitern des Kunsthauses. Dr. Thomas W. Bechtler