polizeiliche Schnüffelei, zn der nicht der geringste positive Anhalt vorlag', und die sich als ein empören der Eingriff in die Preßfreiheit und das Redaktions geheimnis charaktersisiert, mnß die demokratische Oeffentliohkeit entrüsteten Protest einlegen. Die eigentümliche zeitliche Verbindung der Er eignisse, die vom deutschen Propägandädienst über „Münchner Neueste Nachrichten“ und „Frankfurter Zeitung“ zum 'bekannten „Kaiserkonzern“ der Schwei zer Presse, von da in die eidgenössische Preßkontroll- komimission und schließlich in die schweizerische Bundesanwaltschaft führte, muß noch unerörtert bleiben. Diese Bundesanwaltschaft ist das einzige Organ unseres Staates, das sich jeder idemokratischen Kon trolle entzieht, das bei der Ueberwachung politischer „Verbrecher“ an mit dem Ausland geschlossene Ver träge gebunden ist, die dem schweizeischen Parlament nie vorgelegt wurden. Die Bundesanwaltschaft ist dem Schweizer Volk, gegen den Willen des Bundes rates, von Bismarck auf gezwungen worden. Sie ist eine ihrer innersten Natur nach verfassungswidrige Be hörde. Sie ist nunmehr im Besitz eines Adressenmaterials, an dessen Kenntnis nicht die schweizerische, wohl aber die preußische Regierung lebhaftes Interesse hat. Wir hoffen, daß ein politischer Kompensationsverkehr Bern-Berlin, nach Art des militärischen Kourier- dienstes unter Egli-Wattenwyl, nicht besteht. Oder wenigstens zurzeit nicht besteht. Wir hoffen .... Aber wir stellen fest: all unsere Angriffe auf Deutschland und den deutschen Kaiser hielten sich im Rahmen der Preß- und Meinungsfreiheit. Sie reichten nicht entfernt an die Unflätigkeiten heran, die in Schweizer Blättern schon über Präsident Wilson zu lesen waren. Nicht zu reden von der Art und Weise, wie in der germanophilen Presse über den Exzaren Nikolaus, die Könige von England, Italien, Serbien, Präsident Poincare häufig und ungestraft gesprochen wurde. Und wir fragen: