41 Preußisches Militär, von zwei Offizieren kommandiert, besetzte den Bahnhof des luxemburgischen Grenz dorfes Ulflingen und zerstörte die Bahnlinie in einer Länge von zirka 150 Meter auf luxemburgischen Boden. Auf den energischen Protest der luxemburgischen Re gierung hin zog man das Militär zurück und Berlin telegraphierte: „Befehle seien falsch verstanden wor den, es liege ein Irrtum vor“ . In der Mitternachtsstunde desselben Tages widder holte sich der „Irrtum“, nur waren diesmal die Be fehle richtig verstanden worden. Und am Morgen des 2. August strotzten die Straßen des überfallenen Groß herzogtums von Feldgrauen und Kanonen. — Was be weist besser, als eiben dieser „Irrtum“, den Vorbedacht Deutschlands und damit dessen Schuld am Weltkriege 1 ! Welches waren nun die Vorwände zu diesem dop pelten Verbrechen — denn Deutschland als Garantie macht des Londoner Vertrages von 1867 hatte nicht nur die Pflicht, die Neutralität Luxemburgs zu achten, sondern auch zu schützen — 7 Hören wir die Antwort des Herrn von Jagow auf den Protest der luxemburgischen Regierung: „Zu un- serm größten Bedauern sind die militärischen Maß nahmen unvermeidlich geworden, dadurch, daß wir zu verlässige Nachrichten haben, wonach französische Streitkräfte im Vormarsch auf Luxemburg sind . . .“ Herr von Bethmann-Hollweg: „Unsere militärischen Maßnahmen bedeuten lediglich Maßnahmen zur Siche rung der dortigen Eisenbahnen . . .“ Ueber Herrn von Jagows Lüge will ich kein Wort verlieren. Des damaligen Kanzlers Antwort jedoch muß erwogen werden, denn sie ist so zynisch, daß sie im deutschen Weißbuch stehen könnte. Noch im Jahre 1902 hatte das Deutsche Reich feierlich sein Verspre chen erneuert, daß „Deutschland niemals sich der luxemburgischen Eisenbahnen bedienen dürfe, sei es zum Transport von Truppen, Kriegsmaterial oder Mu nition . . . .“ Ferner auf demselben „Fetzen Papier“: „Die Eisenbahnen Luxemburgs während eines Krieges, in den Deutschland verwickelt würde, nicht zu be nutzen . . .“ (Vertrag vom 11. November 1902.)