52 getrennt sind, werden Frankreich eine kindliche Liehe bewahren bis zu dem Tag, an dem es seinen Platz bei ihnen wieder einnehmen wird.“ Und noch einmal harn der Widerspruch ides Lahdes gegen die gewaltsame Losreißung von Frankreich laut, klar und unzweideutig zum Ausdruck in der Sitzung des deutschen Reichstages vom 18. Februar 1874, in welcher die zum ersten Male gewählten fünf zehn elsaß-lothringischen Reichstagsabgeordneten ge meinsam einen Antrag einb rächten, es solle der eisaß - lothringischen Bevölkerung, die ohne ihre Zustimmung an Deutschland ungegliedert wurde, die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben werden. Die Begründung des Antrages durch den Abgeordneten von Zubern, Teutsch, schloß mit dem Satz: „Unsere Wähler haben durch unsere Wahl ihre Sympathie für ihr französi sches Vaterland und ihr Recht, über sich selbst zu be stimmen, bekunden wollen.“ Wie lächerlich nehmen sich gegen solche unzwei deutige Willenskundgebungen, die schon damals unter nommenen und heute wiederholten Versuche einer gewissen professoralen Literatur aus, die Elsaß- Lothringer als „rechtmäßig wiedergewonnene, von der Fremdherrschaft erlöste Brüder“ hinzustellen. Auch Bismarck hat sich schon im Stillen über diese Ver suche moqiuiert, doch benutzte er sie als geeignete Stimmungsmache für seine Absichten, Wie er im Reichstage darlegte, war der Zweck der Annexion kein anderer, als die militärische Stärkung Deutschlands; das neue Reichsland sollte nichts anderes sein, als das Glacis des Reiches gegenüber Frankreich, „um den Anmarsch französischer Armeen um einige Tage märsche zurückzuverlegen“. So ist die Losreißung Elsaß - Lothringens von Frankreich als eine kalte Rechtsverletzung durch die Gewalt zu Zwecken militärischer M achter Weiterung charakterisiert. Dadurch ist nicht nur der elsaß-lothrin gischen Bevölkerung durch Mißachtung des Selbst bestimmung srechtes Unrecht angetan worden, sondern auch Frankreich, das einen unbestrittenen Besitztitel auf die beiden Provinzen hatte, und zwar nicht in dem