68 das Zeugenverhör fehlt indes vollständig, sowie die nachträglichen und letzten Erklärungen der Angeklag ten. Aber nichtsdestoweniger ist das, was die Ange klagten nach dem vorliegenden Buche ausgesagt haben, eine der furchtbarsten Anklagen gegen die Habsburger Monarchie und zugleich der beste und augenschein lichste Beweis der Unschuld Serbiens. Alle Angeklag ten, nämlich Tschabrinovitsch, Prinzip, Grabez, Ilitsch, sowie ihre jugendlichen Helfer, alle ohne Ausnahme haben erklärt, daß der Entschluß, den Erzherzog zu töten, ein Akt ihres persönlichen Willens war; daß sie von niemandem, am allerwenigsten von irgendwelchen Organen Serbiens dazu bestimmt oder bewogen wur den. Die Tat war nach der Idee, sowie nach der Art der Ausführung die persönliche Aktion von bosnischen Patrioten, die auf diese Weise ihrem unterdrückten Volke zu dienen glaubten. Die offiziellen österreichisch ungarischen Fabeln von Serbiens Teilnahme fallen so mit ins Wasser, und die Menschheit wird, nachdem dieser neue Beweis der vorsätzlichen Herbeiführung des Krieges seitens der Zentralmächte durch eine offiziöse Publikation der Wiener Regierung geliefert ist, mit noch größerer Energie auf der absoluten Si cherung des künftigen Friedens bestehen müssen. Das 'einzige, was man' nicht Serbien, sondern einem serbischen Untertan vorwerfen könnte, betrifft das Verhältnis eines serbischen Offiziers Tankositsch zu den Verschwörern. Von ihm wird wohl behauptet, daß er vom geplanten Attentat gewußt und den Atten tätern geholfen hätte, Geld und Waffen zu beschaffen. Die andere Person, die ■ebenfalls vom Attentat gewußt hätte, ist ein Konzipist in der Eisenbahndirektion in Belgrad, namens Cigaüovitsch, aber der war ein öster reichischer Untertan. Nun die Hauptangeklagten, Tschabrinovitsch, Prinzip und Grabez sprechen von Tankositsch als von jemandem, der ums Attentat wußte und der bereit war, den Attentätern zu helfen, sie fügen aber alle ausdrücklich hinzu, daß Tanko sitsch keinen Einfluß ausübte auf ihren Entschluß, der schon früher gefaßt und ein Akt ihres eigenen Willens war. Angenommen aber, daß Tankositsch wirklich ein