88 wie unter Ludwig- XIV. in Frankreich; das heißt, der Adel setzte dem König- in Berlin keinen bewaffneten Widerstand mehr entgegen und erkannte seine Sou veränität an. Im übrigen aber waren die Hoheitsrechte der Adeligen in jedem (Sinne unbegrenzt. Jeder „Jun ker“ saß auf seinem „Dominium“ wie ein kleiner König, der, wenn er sich auch als Vasall des Königs in Berlin betrachtete, ihn doch im Grunde nur als den „Ersten unter gleichen“ behandelte. Friedrich Wilhelm I., der eigentliche Gründer der preußischen Hausmacht, war der erste (und bisher einzige) preußische König, der gegen die Hartköpfig keit und Eigenbrödelei seines Adels einen energischen und prinzipiellen Kampf aufnahm. Die Mitregent schaft der Junker war seinem absoluten Herrschafts gefühl ein Greuel. Darum erklärte er ihnen bei einer Vorstellung* im Jahre 1717 rundweg, daß „die Junckers ihre Autorität wird ruiniert werden. Ich aber stabi- liere die souverainete wie einen rocher von bronze.“ Bei einer anderen Gelegenheit (Insturuktion an das Generaldirektorium vom 20. Dezember 1722) sagte er in demselben Sinne: „Wir sind doch der Herr und König und können tun, was wir wollen.“ Hier wie überall zeichnete sich Friedrich Wil helm I. durch eine unbedingte Rücksichtslosigkeit aus. Die „lieben Getreuen“ mußten fortan die Zentral- und Provimzialverwaltung dem königlichen Beamtentum überlassen, dessen Rekrutierung damals noch ziem lich bürgerlich war. Die „Junckers ihre Autorität“ wurde so energisch „ruiniert“, daß sie sich zuletzt nur noch auf die sogenannten Kreisstände und die Patri- Inonialverwaltung des flachen Landes erstreckte. Und selbst hier noch sorgte die harte Faust Friedrich Wil helms I. dafür, daß die junkerliche Alleinherrschaft auf den Kreistagen durch Beamte als Vertreter des staatlichen Domänenbesitzes allmählich eingeengt wurde. Die Junker unter Friedrich II. Sein Nachfolger Friedrich II., genannt der Große, fuhr auf diesem Wege (leider) nicht fort. Es 'klingt