95 zu Zwerggemeinden verkrüppelt und die Rittergüter wie Unkraut aus der Erde geschossen. Im bevölkerten Westen gab es nach der Revolution sozusagen über haupt keine Rittergüter mehr; der menschenarme Osten aber zählte neben rund 25,000 Landgemeinden etwa 15,000 Rittergüter. Diese Entwicklung hatte natür lich auch scharfe rechtliche Gegensätze geschaffen. Nun sollte die von Hardenberg eingesetzte Kom mission die beiden grundverschiedenen Welten ver söhnen. Höheren Orts war dieser Kommission in zwischen bedeutet worden, die ostelbischen Rittergüter nicht anzutasten. Hardenbergs schöne preußische Ge- meirideordnung erlitt also gleich hier einen empfind lichen Stoß, denn die Eingemeindung der Rittergüter wurde untersagt. Im übrigen führte er seine Gemeinde ordnung so liberal als möglich durch. Die Gemeinde- initglieder erhielten gleiche Rechte, Freizügigkeit, Selbständigkeit in der Entscheidung ihrer Angelegen heiten, Schulzen uüd Schöffen, die staatlich und nicht mehr gutsherrlich bestallt wurden usw. Die Zwerg gemeinden des Ostens sollten zu „Samtgemeinden“ ver einigt und diese wiederum vom „Kreis“ verwaltet werden. Für die „Kreistage“ sollte das persönliche Stimmrecht der Rittergutsbesitzer wegfallen, und sie sollten^ wie das schon in dem oben erwähnten Gen darmerieedikt gefordert wurde, nicht mehr das Recht haben, den Landrat vorzuschlagen. Mit der integralen Durchführung der Stein- und Hardenbergschen Reformen wäre die Basis des rück ständigen Feudalismus gebrochen und Preußen von seinem Krebsschaden befreit worden. Denn so lächerlich gering auch die Rechte der von Hardenberg erträumten Volksvertretung sein sollten, die Bahn für eine fernere freie Entwicklung wäre frei gewesen. Aber das Junkertum faßte dies sofort als eine Frage um Sein und Nichtsein auf. Der König selbst hatte, wie gesagt, einen aufrichtigen Widerwillen gegen alles, was irgendwie nach Konstitution und Volks rechten aussah. Die Junker hatten daher leichtes Spiel, ihm die Bestrebungen des „alten Jakobiners“ Harden berg als höchst staatsgefährlich hinzustellen. Harden-