96 beug blieb zwar im Amte, aber ohne jeden Einfluß. Als er kurze Zeit nachher starb, nahm der König die Botschaft vom Tode des Mannes, dem er so ungeheuer viel zu verdanken hatte, mit derselben Gleichgültig keit hin, mit der er einst Stein entlassen hatte. Mit dem Sturze Hardenbergs war die Junkerpartei p numsohränkte Gebieterin der preußischen Politik geworden. Nächst dem intriganten Fürsten Wittgen stein und dem Feind der demokratischen preußischen Landlwehr, idem Prinzen Karl von Mecklenburg, er stand ihr jetzt ein ganz neuer uhd unendlich einfluß reicher Führer in der Person des preußischen Kron prinzen selbst. Der Kronprinz und nachmailige König Friedrich Wilhelm IV. ist der Vater des Gesetzes vom 5. Juni 1823 „wegen Anordnung der Provinzialstände“, das eine Verneinung der modernen Staatseinheit und eine Kräftigung des Partikularismus im Sinne des Junkertums bedeutete. Preußen besaß damals acht Provinzen und jede derselben erhielt jetzt eine Ver fassung für sich, das heißt also Feudalstände, die nach Belieben die Ordnung ihrer Kreise regelten. Ohne Grundbesitz kein Sitz in der „Standschaft“. Die alten Ständeeinteilungen: Fürsten und Herren, Ritter, Städte und Landgemeinden wurden sorgsam wieder aus gegraben. Jeder Rittergutsbesitzer war ein geborenes Mitglied des Kreistages, die Landgemeinden waren nur durch wenige Abgeordnete vertreten. Die Junker unter Friedrich Wilhelm IV. Die kommenden Jahrzehnte der preußischen Ent wicklung sind gefüllt mit einem bald offenen, bald heimlichen Kampf des Junkertums gegen die Bureau- kratie. Dieser Kampf, Junker gegen Bureaukraten, bricht in Preußen immer dann aus, wenn der gemein same Feind beider, der Liberalismus, ohnmächtig am Boden liegt. Ein klassisches Beispiel dafür bietet uns die jüngste Zeit: Im Zustande des Burgfriedens (das heißt also nach der Wegdekretierung der liberalen Opposition) kämpft der preußische Landwirtschafts minister von Schorlemer gegen den Lebensmittel