150 ERKLÄRUNG DER TSCHECHISCHEN „KONSTITUANTE u vom 6. Januar 1918. (Nummer 19, 6. März 1918.) Die tschechischen und deutschen Zeitungen Oesterreich- Ungarns wurden von der Zensur nicht ermächtigt, eine am 6. Januar 1918 in Prag von der Versammlung der Vertreter der tschechischen Nation im Reichsrat angenommene Er klärung zu veröffentlichen, die man als Erklärung einer tschechischen „Konstituante“ hätte bezeichnen können. Der Wortlaut dieses historischen Dokumentes wurde am 30. Januar 1918 von dem in Krakau erscheinenden polnischen Blatte ^Glos Narodu“ wiedergegeben. Er lautet: „Im vierten Jahr dieses schrecklichen Weltkrieges, der von den Nationen ungeheure Opfer an Blut und Geld gefordert ihat, macht man die ersten Versuche zur Herbeiführung des Friedens. Wir tschechischen Abgeordneten des Reichsrates, durch die Beschlüsse von inkompetenten Militärgerichten einer Anzahl unserer Abgeordneten beraubt, wir Abgeordnete des aufgelösten und bis zu diesem Tage nicht einberufenen böhmischen Landtages und wir Abgeordnete des wäh rend der ganzen Bauer des Krieges nicht einberufenen Landtages von Mähren und endlich wir Abgeordnete des durch Wahlen nicht erneuerten schlesischen Land tages proklamieren in diesem Manifest im Namen der tschechischen Nation und Slowaken in Ungarn unsere Haltung gegenüber der neuen, in Ausführung begrif fenen Regelung des internationalen Statuts. Die tschechischen Abgeordneten unserer wieder erstandenen Nation haben anläßlich des deutsch-fran zösischen Krieges in den Fragen der europäisch-inter nationalen Fragen die Stimme erhoben und feierlichst in ihrem Memorandum vom 8. Dezember 1870 erklärt: „Alle Nationen, groß oder klein, besitzen das gleiche Recht, über sich selbst zu bestimmen. Einzig in Anerkennung dieser Gleichheit der Rechte und der gegenseitigen Achtung des Selbstbestimmungs-