157 PROKLAMATION DER SLAWISCHEN VÖLKER ÖSTERREICHS vom 7. Mai 1918. (Nummer 41, 22. Mai 1918.) In der am 7. Mai in Wien abgehaltenen, gemeinsamen Sitzung des „Südslawischen Klubs“ und des „Tschechischen Verbandes“ wurde folgende Proklamation, vom Abgeordneten Soukup beantragt, einstimmig angenommen: An das südslawische und tschechische Volk! Infolge der absolutistischen Entscheidung des Ministeriums Seidler, das Abgeordnetenhaus gegen den Willen der Mehrheit zu vertagen und weittragende Verfassungsreformen ohne Befragen und gegen den Willen der beteiligten Völker zu bringen, sehen der „Südslawische Klub“ und der „Tschechische Verband“ sich veranlaßt, solidarisch und im Namen beider Völker folgende Erklärung abzugeben: Wir, Vertreter der Südslawen und Tschechen, lehnen mit größter Erbitterung jeden Versuch der österreichischen Regierung ab, ohne Mitarbeit unserer Völker und gegen sie, das lang überlebte und von den Völkern nicht anerkannte Verfassungsrecht im Verordnungswege zu ändern; wir lehnen speziell die Schaffung der von den deutschen Chauvinisten er zwungenen neuen Kreiseinteilung ab. Gleichzeitig protestieren wir gegen die staatsrecht liche Trennung der slowenischen Gebiete von dem ein heitlichen Gebiet der südslawischen Völker. Das Ziel dieser Trennung ist die Germanisation und die deutsche Invasion nach dem Adriatischen Meer. Wir drücken unsere Erbitterung darüber aus, daß die Regierung es wagt, in schicksalsschwersten Augen blicken des Weltkrieges solches zu unternehmen und auf unsere Forderungen nach Selbstbestimmung und politischer Selbständigkeit, welche gleichzeitig die Forderungen der ganzen zivilisierten und demokrati schen Welt sind, mit dem absolutistischen Eigenwillen