166 regiert: durch den Fleiß des obersten Sektionschefs, Kaiser-König* genannt, durch die Befehlskraft des Generalstabes und durch die Intrigenmacht des Mini sters desAeußern; Landtags- und Reichstagsbeschlüsse sind bloße Staffage. Die ganze verfassungsmäßige Opposition der Süd slawen in den letzten fünfzig Jahren hat nur ein Re sultat gezeitigt: daß auch das bißchen gesetzlich zu gesicherte Landesautonomie nur noch mehr gestutzt wurde. Dazu kam zuletzt noch die Annexion Bosniens und der Herzegowina gegen den Willen und ohne Vorwissen des serbokroatischen Volkes. Dieses System hat eine Reihe Verzweifelter geschaffen, die im Ge danken, das serbokroatische Volk habe sowieso nichts mehr zu verlieren, Sklavenketten durch Revolver schüsse zu sprengen versuchten. Die österreichisch- ungarische Presse aber, anstatt die heimischen mittel alterlichen Zustände zu brandmarken, schob alle Schuld an solchen Taten dem amtlichen Serbien in die Schuhe, in der Hoffnung, Europa werde Oester reich doch schließlich das Mandat zur Erorberung Serbiens erteilen, wodurch dann endlich das gesamte serbokroatische Volk durch einheitliche Unterdriik- kungsmaßregeln in einem echt österreichisch fort wurstelnden Kolletivtrottel verwandelt werden könnte I Diese Absichten haben sich jedoch an Oesterreich- Ungarn selbst gerächt: Das Selbstbestimmungsrecht der Völker wird als Losungswort des kommenden Friedens verkündigt, und selbstverständlich fordert das Volk der Serbokroaten und Slowenen dieses Selbst bestimmungsrecht auch für sich. Was aber ist der wahre Sinn des Selbstbestim mungsrechtes 1 Bis jetzt haben nur die Italiener in ihrer' Einigung und Norwegen in seiner Loslösung von Schweden dieses Recht benützt und grundsätzlich durchgeführt. Selbstbestimmungsrecht eines Volkes ist das demselben durch internationalen Vertrag oder durch Revolution gewährleisete Recht auf Referendum und Plebiszit zum Zwecke der Loslösung von einer unterdrückenden Staatshoheit und der Aufhebung des dynastischen Erbfolgerechts.