68
das Zeugenverhör fehlt indes vollständig, sowie die
nachträglichen und letzten Erklärungen der Angeklag
ten. Aber nichtsdestoweniger ist das, was die Ange
klagten nach dem vorliegenden Buche ausgesagt haben,
eine der furchtbarsten Anklagen gegen die Habsburger
Monarchie und zugleich der beste und augenschein
lichste Beweis der Unschuld Serbiens. Alle Angeklag
ten, nämlich Tschabrinovitsch, Prinzip, Grabez, Ilitsch,
sowie ihre jugendlichen Helfer, alle ohne Ausnahme
haben erklärt, daß der Entschluß, den Erzherzog zu
töten, ein Akt ihres persönlichen Willens war; daß sie
von niemandem, am allerwenigsten von irgendwelchen
Organen Serbiens dazu bestimmt oder bewogen wur
den. Die Tat war nach der Idee, sowie nach der Art
der Ausführung die persönliche Aktion von bosnischen
Patrioten, die auf diese Weise ihrem unterdrückten
Volke zu dienen glaubten. Die offiziellen österreichisch
ungarischen Fabeln von Serbiens Teilnahme fallen so
mit ins Wasser, und die Menschheit wird, nachdem
dieser neue Beweis der vorsätzlichen Herbeiführung
des Krieges seitens der Zentralmächte durch eine
offiziöse Publikation der Wiener Regierung geliefert
ist, mit noch größerer Energie auf der absoluten Si
cherung des künftigen Friedens bestehen müssen.
Das 'einzige, was man' nicht Serbien, sondern einem
serbischen Untertan vorwerfen könnte, betrifft das
Verhältnis eines serbischen Offiziers Tankositsch zu
den Verschwörern. Von ihm wird wohl behauptet, daß
er vom geplanten Attentat gewußt und den Atten
tätern geholfen hätte, Geld und Waffen zu beschaffen.
Die andere Person, die ■ebenfalls vom Attentat gewußt
hätte, ist ein Konzipist in der Eisenbahndirektion in
Belgrad, namens Cigaüovitsch, aber der war ein öster
reichischer Untertan. Nun die Hauptangeklagten,
Tschabrinovitsch, Prinzip und Grabez sprechen von
Tankositsch als von jemandem, der ums Attentat
wußte und der bereit war, den Attentätern zu helfen,
sie fügen aber alle ausdrücklich hinzu, daß Tanko
sitsch keinen Einfluß ausübte auf ihren Entschluß, der
schon früher gefaßt und ein Akt ihres eigenen Willens
war. Angenommen aber, daß Tankositsch wirklich ein