6 unsere bewunderungswürdigen Leute? Sie arbeiteten zwei Stun den lang, um den niederträchtigen Kerl, der in ganz verschiedenen Zeitabschnitten immer weiter hopste, zu treffen. Schon war dieses ekelhafte englische Vieh bis beinahe an den feindlichen Graben ran, als es unsern Leuten, die eine herrliche Ruhe bewahrt hatten, die ganze Zeit hindurch, endlich gelang, ihn doch noch abzuschießen. Fragen Sie nur mal den Georg Queri, der hat das herrlich ge schildert, leider in so’nem Judenblatt (die zahlten besser), dem Ber liner Tageblatt. Trotzdem bleibt der Vorfall erfreulich. Ja, unsere Sachsen! Wenn Sie genau wissen wollen, was für olle, ehrliche Seeleute das sind, dann will ich mal nen Beweis dafür geben: Eine hübsche kleine Geschichte aus der Wirklichkeit, die in den Zeitungen leider viel zu wenig gewürdigt wurde. Diese Ge schichte passierte zwar in Dresden und nicht in Kötzschenbroda, aber bezeichnend für das sächsische Gemütsleben ist sie doch im hohen Grade. Unter der Anklage der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang hatten sich der Bäckermeister Hermann Franz Starke und sein Sohn, der Goldarbeiter Friedrich August Starke zu verant worten. In der Nacht zum dritten Pfingsttag vorigen Jahres war bei Starke wieder einmal eingebrochen worden. Denken Sie, bei einem Bäckermeister, der so schwer zu kämpfen hat, um reich zu werden! Der Einbrecher, der 17 jährige Sohn des im gleichen Hause wohnenden Theaterdieners Rühle, verkroch sich im Kamin. Voll Güte stach der Sohn mit einem Seitengewehr in den Kamin hinein, und schlug auch mit einem Spazierstock auf den schur kischen Spartakisten ein. Nicht genug damit holten Vater und Sohn eine Schütte Stroh, steckten sie in Brand und räucherten den jungen Rühle aus. Er wurde bei lebendigem Leibe geröstet und schwer verbrannt, die schwarzen Fleischfetzen hingen ihm nur so vom Körper herab. Rühle kam schließlich aus dem Kamin heraus, und wurde in diesem Zustand noch verprügelt. Seine herbeige holte Mutter mußte das mit ansehen. Unbegreiflicherweise verur teilte das Gericht den Vater Starke wegen fahrlässiger Körperver letzung und den Sohn wegen gefährlicher Körperverletzung zu je 600 Mark Geldstrafe. Na, nu sagen Sie mal: Sind diese deut schen Richter nicht voreingenommene Schweine?