pen in ihren Ausstellungsräumen Gastrecht, wann immer sie darum ersuchten : Vierzehnmal der Künstlervereinigung von 1913 bis 1942, und fünfzehnmal von 1912 bis heute der „Sektion“. Zu wenig ist vielleicht immer bedacht und eingeräumt wor= den > daß diese Ausstellungen nach V oraussetzunsen, Ab= sicht und Aspekt etwas grundsätzlich anderes sind als die von der Kunstgesellschaft vorbereiteten und durchgeführten. Während Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, wurden sie als Markt für die Mitglieder, und möglichst aller Mitglieder vom ersten bis zum letzten, betrachtet und gepflegt, und dies wohl mit Recht, so lange ein anderer Kunstmarkt in Zürich als eben das Künstlerhaus bei der Börse und nach= her das Kunsthaus am Heimplatz kaum bestand. Als „Weihnachtsausstellung” wiederholten sie sich vornehmlich in der kauf= und gebefrohen Zeit des Jahresendes. Ein intelligenter und rühriger Kunsthandel, der mit ver= schiedenen Herden nach und nach in der Stadt sich auftat, und künstlerische wie kaufmännische Einseitigkeit nicht so sehr zu meiden brauchte, wie das der ganzen Kunstgesell= schaft gehörende und von den Behörden subventionierte Kunsthaus, verbreiterte einmal die Basis und vermochte mit Ausschließlichkeit gegen die Masse dem einen und an= dern bevorzusten Künstler mehr Verkaufserfolg zu ver= schaffen als die neutrale Herberge Kunsthaus den vielen. Die Zeit trat ein, da man im Kunsthaus nicht mehr das Interessante und Charakteristische suchte, sondern in den verschiedenen „Galerien“, und es hier zu finden glaubte, oder auch fand, während man das Kunsthaus seiner wohl=