Von Seite eines Behördemitgliedes kam zu Beginn dieses Jahres die Anregung, es möchte der bewegliche Kunstbesitz der Städte Winterthur und Zürich und des Kantons Zürich bei Gelegenheit in Auswahl öffentlich sichtbar gemacht werden. Gleichzeitig machte der kantonale Erziehungsdirektor den Vorschlag einer Ausstellung der durch ihn an Zürcher Künstler in Auftrag gegebenen thema- tischen Folgen von Darstellungen der zürcherischen Landschaft. Die Zürcher Kunstgesellschaft stellte gern ihre Räume und Arbeits- kräfte zur Verfügung, um die Verwirklichung dieses doppelten Planes zu ermöglichen, wie die Behörden sich bereit erklärten, von ihrer Stelle aus mitzuwirken; vor allem mit Bereitstellung des ganzen Materials für die Auswahl, mit Ueberbringung ins Kunst- haus und Wiederabholen der zur Ausstellung gewählten Werke, und mit Beisteuer erläuternder Einführungen zum Katalog, über Richtung und Umfang ihrer Bestrebungen zur materiellen Unter- stützung, Ermutigung und Ehrung von Künstlern, für künstlerischen Schmuck öffentlicher Plätze und Bauten, städtischer Arbeiftsräume, und Förderung des künstlerischen Lebens im weiteren Sinn. Die nun für den Monat August, mit dem Tag der Bundesfeier als Eröffnungstag, eingerichtete Ausstellung ist ein Versuch. Ihr Um- fang wurde bestimmt durch die Fassungskraft der Bildersäle im Kunsthaus und das künstlerische Gewicht der zur Verfügung stehenden Bestände. Mit der Auswahl betrauten die Behörden das Zürcher Kunsthaus. Für dieses amtete eine Delegation von Künstlermitgliedern der Ausstellungskommission. Die Aufgabe war anspruchsvoll. Das „Verzeichnis der Gemälde, Plastiken und Wappenscheiben des Kantons Zürich” zählt 565 Nummern, das „Gemälde-Inventar-Verzeichnis” des Hochbauinspektorates der Stadt Zürich, das auch Skulpturen, graphische Arbeiten und _ 3 —