der Zürcher Kunstgesellschaft sind berechtigt: zum freien Besuch des Kunsthauses und des Landolthauses während der ordentlichen Besuchszeiten, zur Benutzung der reichhaltigen Biblio- thek und der Graphischen Sammlung, zur Teilnahme an der jährlichen Ver- losung von Kunstwerken. Der Jahresbeitrag beträgt mindestens Fr. 20.— Anmeldeschein auf der Rückseite i5