Die Zürcher Kunstgesellschaft setzt sich als eine ihrer Aufgaben das Ziel, mit ihren wechselnden Ausstellungen den Besuchern des Kunsthauses die verschiedenen Künst- ler und Richtungen der bildenden Künste vorzuführen In dieser Tätigkeit will sie als Mittlerin zwischen den ausübenden Künstlern und den Besuchern der Ausstel- lungen angesehen und gewürdigt werden. Sich nach seinem Empfinden und seinem Geschmack mit den aus- gestellten Werken auseinanderzusetzen, muss einem jeden anheimgestellt werden. Die Verkautspreise verstehen sich netto Kunsthaus. Bei Olgemälden ist im allgemeinen der Rahmen inbegriffen, bei Aquarellen, Zeichnungen, graphischen Blättern nicht; Ausnahmen werden im Katalog angezeigt. Zollgebühren bei Werken aus dem Auslande fallen zu Lasten des Käufers. Den Verkauf ausgestellter Werke vermittelt ausschließ- lich die Zürcher Kunstgesellschaft; man melde sich im Sekretariat (Erdgeschoß des Kunsthauses). Lose der Kunsthauslotterie zu Fr. 1.— an der Kasse des Kunsthauses; 100160 Treffer von Fr. 2.— bis Fr. 100 000.— im Gesamtbetrag von Fr. 420 000.—, ausserdem 1000 "Treffer im Gesamtbetrag von Fr. 100 000.— in Gutscheinen von je Fr. 50.— bis 2000.— zum Ankauf von Kunstwerken in den Ausstellungen des Zürcher Kunsthauses, nach freier Wahl des Gewinners. Die Verkaufsvermittlung für die ausgestellten Werke erfolgt durch das Sekretariat, ebenso die Vermittlung von Bildnisaufträgen und Aufträgen für Gelegenheitsgraphik an Zürcher Künstler. A X-I