der Zürcher Kunstgesellschaft sind berechtigt: zum freien Besuch des Kunsthauses und des Landolthauses während der ordentlichen Besuchszeiten, zur Benutzung der reichhaltigen Biblio- thek und der Graphischen Sammlung, zur Teilnahme an der jährlichen Ver: losung von Kunstwerken. Der Jahresbeitrag beträgt mindestens Fr. 20.— Anmeldungen zum Beitritt werden entgegen: genommen an der Kasse des Kunsthauses. 15