als Erwerbungen oder Leihgaben gesichert werden. Für die Personen und Instanzen, in deren Händen der Ausbau der Sammlung lag, schufen vornehmlich die Ausstellungen im Kunst- haus selber den gemeinsamen Boden, wie in den ersten Jahren für Welti und die schweizerischen Meister aus dem Umkreis von Hodler, so 1917 die große Hodler-Ausstellung, die auch die Zusammenfassung der bisher vereinzelten zürcherischen Privatsammler und besonderen Förderer des Kunsthauses zu gemeinsamem Wirken in der Vereinigung Zürcher Kunstfreunde auslöste, wie etwas später für die Förderung der graphischen Sammlung die Vereinigung für zeichnende Kunst in Zürich zu- stande kam. Entscheidend für die Erfüllung des 1910 aufgestellt&n Pro- gramms einer schweizerischen und zürcherischen Sammlung wurden die bisher beispiellosen Hodler-Schenkungen von Alfred Rütschi und seinen Erben im Umfang von gegen 20 Gemälden, die Schenkung eines Basler Kunstfreundes mit eigenen Sammlungen Rene Auberjonois, Paul Basilius Barth, Alexandre Blanchet neben Bildern von Amiet, Boß, Pellegrini u. a. eine Schenkung von Werken junger Schweizer Maler aus der ehemaligen Sammlung Richard Kisling, manche Leihgaben der Mc Cormick Stiftung, und wieder die Sammeltätigkeit eines Zürcher Kunstfreundes, der seine jüngeren Zürcher und Schweizer Meister, P. Bodmer, K. Hügin, E. Morgenthaler, W. Buchmann, neben manchen andern ost- und mittelschwei- zerischen, namentlich aber auch westschweizerischen Werken dem Kunsthaus zur dereinstigen Ueberweisung bestimmte. Derartige Zuwendungen, die Leihgaben der eidgenössi- schen und städtischen Behörden und zahlreiche weitere Schen- kungen von Werken schweizerischer Zeitgenossen ließen für die Verwendung der eigenen Mittel des Kunsthauses eine gewisse Freiheit, wo die Beschränkung auf nur landeseigene Kunst für den Horizont und das Interesse gerade auch der einheimischen Maler und Bildhauer hie und da doch als Zwang empfunden wurde. Zu einer Gruppe never französischer Werke hatte im Jahr 1920 das Vermächtnis von Dr. Hans Schuler den Grund geschaffen. Eine Schenkung der Hinterlassenen von — 2 —