der.Zürcher Kunstgesellschaft sind berechtigt: zum freien Besuch des Kunsthauses und des Landolthauses während der ordentlichen Besuchszeiten, zur Benutzung der reichhaltigen Biblio= thek und der Graphischen Sammlung, zur Teilnahme an der jährlichen Vers ‘ losung von Kunstwerken. Der Jahresbeitrag beträgt mindestens Fr. 20.— Vorausbezahlung des Jahresbeitrages 1933 erwirbt die Mitgliedschaft schon für den Rest des Jahres: 1932: nn Anmeldeschein auf der R ückseite S1