der.Zürcher Kunstgesellschaft
sind berechtigt:
zum freien Besuch des Kunsthauses
und des Landolthauses während der
ordentlichen Besuchszeiten,
zur Benutzung der reichhaltigen Biblio=
thek und der Graphischen Sammlung,
zur Teilnahme an der jährlichen Vers ‘
losung von Kunstwerken.
Der Jahresbeitrag beträgt mindestens
Fr. 20.—
Vorausbezahlung des Jahresbeitrages 1933 erwirbt die
Mitgliedschaft schon für den Rest des Jahres: 1932:
nn Anmeldeschein auf der R ückseite
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