der Zürcher Kunstgesellschaft sind berechtigt: zum freien Besuch des Kunsthauses und des Landolthauses während der ordentlichen Besuchszeiten, zur Benutzung der reichhaltigen Biblio- thek und der Graphischen Sammlung, zur Teilnahme an der jährlichen Ver- losung von Kunstwerken. Der Jahresbeitrag beträgt mindestens Fr. 20.— Vorausbezahlung des Jahresbeitrages 1932 erwirbt die Mitgliedschaft schon für den Rest des Jahres 1931. Anmeldeschein n auf der Rückseite 36