25 .1 DIE MITGLIEDER der Zürcher Kunstgesellschaft sind berechtigt: zum freien Besuch des Kunsthauses und des Landolthauses während der ordentlichen Besuchszeiten, zur Benutzung der reichhaltigen Biblio* thek und der Graphischen Sammlung, zur Teilnahme an der jährlichen Vers losung von Kunstwerken. Der Jahresbeitrag beträgt mindestens Fr. 20.- Anmeldeschein auf der Rückseite.