2 Besuchsordnung für das Kunsthaus WECHSELNDE AUSSTELLUNG Täglich geöffnet von 10—12 und 2—5 Uhr, im Winter bis Eintritt der Dämmerung. Montag geschlossen. ÖFFENTLICHE KUNSTSAMMLUNG Täglich geöffnet von 10 - 12 und 2—5 Uhr, im Winter bis 4 Uhr. Montag geschlossen. EINTRITT FR. 1.50 (Eintritt für Sduxlen und grössere Vereine ermässigt) Sonntag Vormittag und Nachmittag und Mittwoch Nachmittag Sammlung frei. (Eintritt für Ausstellung allein Fr. 1.—) Sonntag Nachmittag Ausstellung frei. Während derN eueinrichtung der Ausstellung Eintritt für Sammlung 1 Fr. Für Mitglider der Zürcher Kunstgesellschaft ist der Zutritt zu Sammlung und Ausstellung während der allgemeinen Besuchszeit frei. SAMMLUNG VON GOLDSCHMIEDEARBEITEN (im „Landolthaus“) Mittwoch und Samstag 2 — 4, Sonntag 10—12 Uhr, Eintritt ausser Eintrittskarte für Kunsthaus Fr. — .20. Für Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft frei. Am 1. Sonntag des Monats frei. An den gesetzlichen Feiertagen bleibt das Kunstbaus geschlossen. Die besondem Bestimmungen für Bächtelistag, Sechseläuten, Oster* u. Pfingstmontag u. Stephanstag werden in der Presse veröffentlicht. Stöcke, Schirme, Pakete jeder Art sind in der Garderobe abzugeben. Gebühr Fr. —.20. Kinder haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Verboten ist das Mitführen von Hunden, das Rauchen, das Photographieren. Für den Besuch der BIBLIOTHEK gelten besondere Bestimmungen gemäss den Plakaten bei den Eingangstüren.