8 angaben des Künstlers in offener Schrift den Titeln bei gefügt; die nachträglichen Datierungen auf Grund von Uebcrlieferung, z. B. bei Familienbildnissen, gegenständ licher Uebereinstimmung und sogenannter Stilkritik, d. h. die Vorschläge der Ausstellungsleitung, in eckigen Klammern. II. (Revision von „Frank Buchser“, Neue Zürcher Zeitung, Nrn. 1627 und 1716, 1928.) Man kann nicht sagen, Buchser sei ein schweizerischer Künstler, den öftere Reisen ins Ausland geführt haben. Seit seinem achtzehnten Jahr lebt er länger in Frankreich, England, Amerika, Spanien, Italien und andern Mittel meerländern als in seiner schweizerischen Heimat. Man muss sagen, er sei ein in der Schweiz geborener Welt bürger, der zu verschiedenen Malen und aus wechselnden Himmelsrichtungen auch das Land seiner Väter auf gesucht hat. Das Besondere ist dabei nur, dass er jeweilen nicht als heimatfremder Gast nach Solothurn zurückkehrt, sondern dank angestammtem Besitz und seiner eigenen Natur mit Land und Leuten stets lebendig und stark verbunden bleibt. Wie irgendwo in Europa oder Amerika schafft und benutzt er auch in der Schweiz, auch wo sie ursprünglich gar nicht da sind, einträgliche Beziehungen und weiss die Oeffentlichkeit zum Aufmerken zu bringen. Vorerst wird er als berühmter Maler König in seinem Feldbrunnen und gerät als dörflicher Gemeindeammann mit einem Solothurner Regierungsrat ins Handgemenge. Mit fruchtbarerer und weiterreichender Auswirkung ist er ein Winkelried der schweizerischen Kunstpolitik, als ener gischer und erfolgreicher Anwalt der Standes- und wirt schaftlichen Interessen der schweizerischen Künstler und dreifacher Anreger und Gründer der Eidgenössischen Kunstkommission, der schweizerischen nationalen Kunst ausstellung und der Gesellschaft schweizerischer Maler, Bildhauer und Architekten. Diesem offiziellen Buchser hat das Eidgenössische Departement des Innern zur hundertsten Wiederkehr seines Geburtsjahres im verflossenen Sommer die Ge dächtnisausstellung gewidmet, die im Juni in Solothurn,