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angaben des Künstlers in offener Schrift den Titeln bei
gefügt; die nachträglichen Datierungen auf Grund von
Ueberlieferung, z. B. bei Familienbildnissen, gegenständ
licher Uebereinstimmung und sogenannter Stilkritik, d. h.
die Vorschläge der Ausstellungsleitung, in eckigen
Klammern.
II.
(Revision von „Frank Buchser“, Neue Zürcher Zeitung, Nrn. 1627 und 1716, 1928.)
Man kann nicht sagen, Buchser sei ein schweizerischer
Künstler, den öftere Reisen ins Ausland geführt haben.
Seit seinem achtzehnten Jahr lebt er länger in Frankreich,
England, Amerika, Spanien, Italien und andern Mittel
meerländern als in seiner schweizerischen Heimat. Man
muss sagen, er sei ein in der Schweiz geborener Welt
bürger, der zu verschiedenen Malen und aus wechselnden
FJimmelsrichtungen auch das Land seiner Väter auf
gesucht hat.
Das Besondere ist dabei nur, dass er jeweilen nicht
als heimatfremder Gast nach Solothurn zurückkehrt,
sondern dank angestammtem Besitz und seiner eigenen
Natur mit Land und Leuten stets lebendig und stark
verbunden bleibt. Wie irgendwo in Europa oder Amerika
schafft und benutzt er auch in der Schweiz, auch wo sie
ursprünglich gar nicht da sind, einträgliche Beziehungen
und weiss die Oeffentlichkeit zum Aufmerken zu bringen.
Vorerst wird er als berühmter Maler König in seinem
Feldbrunnen und gerät als dörflicher Gemeindeammann
mit einem Solothurner Regierungsrat ins Handgemenge.
Mit fruchtbarerer und weiterreichender Auswirkung ist er
ein Winkelried der schweizerischen Kunstpolitik, als ener
gischer und erfolgreicher Anwalt der Standes- und wirt
schaftlichen Interessen der schweizerischen Künstler und
dreifacher Anreger und Gründer der Eidgenössischen
Kunstkommission, der schweizerischen nationalen Kunst
ausstellung und der Gesellschaft schweizerischer Maler,
Bildhauer und Architekten.
Diesem offiziellen Buchser hat das Eidgenössische
Departement des Innern zur hundertsten Wiederkehr
seines Geburtsjahres im verflossenen Sommer die Ge
dächtnisausstellung gewidmet, die im Juni in Solothurn,