23 kommen die Privatbauten auf Bestellung. Das genossenschaft liche Bauen vermag noch keinen Einfluss auf das Bauwesen im allgemeinen auszuüben. Es ist auch hervorzuheben, dass sich das Erbbaurecht nur mühsam einbürgert und nur dort zur Anwen dung kommt, wo die Gemeinde beteiligt ist und die banktech nischen Schwierigkeiten behebt. Das heutige Stadtbild lässt sich wie folgt skizzieren: Dem Kern der Altstadt, die am Fusse der steilen Berglehne liegt, vorgelagert, dehnt sich die neue Stadt in regelmässigen Formen in der Ebene aus. Der Mittelpunkt ver wandelt sich langsam in ein reines Geschäftsviertel von aller dings beschränkter Ausdehnung. Das mehrgeschossige Wohn- und Geschäftshaus, sowie das mehrgeschossige reine Wohnhaus in geschlossener Ordnung bilden die Hauptmasse, Um diese eigentliche Stadt liegen zerstreut und zum Teil voneinander unabhängig die reinen Wohnsiedelungen: Vingelz, Bözingen, Mett, Linde, Mühlefeld. Die Bauten stehen dort in zerstreuter Ordnung auf Grund eines ziemlich lockeren Planes. Erst die zu nehmende Ueberbauung wird die grossen Lücken, die noch zwi schen den einzelnen Gliedern der Stadt bestehen, ausfüllen. Die gesamte bauliche Entwicklung zeigt ein deutliches Streben nach lockerer Bebauung in den Wohnquartieren einerseits und nach Zentralisierung in den Geschäftsquartieren andererseits. Diese Bewegung vollzieht sich ausserhalb des Einflusses der geltenden Bauordnung. Deren Bestimmungen sind mehr baupolizeilicher Art, und wenn ihre städtebauliche Unzulänglichkeit nicht mehr Unheil gestiftet hat als es tatsächlich der Fall ist, so verdankt es die Stadt der Weiträumigkeit und bis zu einem gewissen Grade der Grosszügigkeit der ersten Baulinienpläne. Ein neues Bau reglement, das den neuzeitlichen Bestrebungen im Städtebau Rechnung zu tragen sucht, und namentlich eine Zonenbauord nung einführen wird, steht in Beratung. Felix Villars, Stadtgeometer