\ 27 abstand von der Strassengrenze 5 m. Der seitliche Gebäudeab stand von 10 m hat sich als zu klein erwiesen und ist auf 12 m erhöht worden. Die Bauten werden fast immer durch Stütz mauern verteuert. Am nördlichen Höhenzuge (Rosenberg) ist das Baugelände son niger Südhang und die Aussicht gegen Süden. Eine gewisse Auf schichtung der Bauten hat dort wegen der ziemlich starken Ge ländeneigung auf Besonnung und Aussicht keine nachteiligen Folgen. Anders auf der gegenüberliegenden Seite, wo die Ver hältnisse umgekehrt sind und durch die hohen Bautypen nach teilige Schatten entstehen. Die zur Zeit gültige Bauordnung vom Jahre 1923 strebt durch die Schaffung von 5 Bauzonen eine systematische Abstufung der Bauhöhe an und gewährt namentlich dem Kleinhausbau mög lichste Erleichterungen. Max Müller, B.S.A. Stadthaumeister