47 200/ 6o m), so wird das Strassennetz in den später erschlossenen Quartieren immer engmaschiger und damit unökonomisch, die Form der Baublöcke nähert sich dem für die Parzellierung so ungünstigen Quadrat. Die Vorortgemeinde Veltheim hat diesen Strassenkultus womöglich noch weiter getrieben als Winterthur, hat dafür aber bezeichnenderweise auch die Bestimmung aufge stellt, dass ein Wohnhaus nicht weniger als 2 Vollgeschosse auf- weisen dürfe. Zu bedauern ist nur, dass trotz dieser Landver- schwendung beim Strassenbau die Hauptverkehrsstrassen doch allgemein viel zu knapp bemessen wurden. Parallel mit der wirtschaftlichen und baulichen Entwicklung der Stadt haben sich auch die angrenzenden Vorortgemeinden vergrössert, vorab Veltheim und Töss, die um die Jahrhundert wende bereits mit der Stadt baulich völlig verwachsen sind. Durch die in den Vororten ins Unerträgliche gestiegenen Steuer lasten ist die Anschlussbewegung ausgelöst worden. Nachdem alle andern Lösungen wie Finanzausgleich, Zweckverband usw. als unbefriedigend abgelehnt worden sind, ist dann durch das Gesetz vom 4. Mai 1919 die Totalvereinigung der 5 Vororte Oberwinterthur, Seen, Töss, Veltheim und Wülflingen mit der Stadtgemeinde Winterthur mit Wirkung auf 1. Januar 1922 vollzogen worden. Die frühere StadtgemeindeWinterthur zählte 1920 27,000 Einwohner, der Flächeninhalt war 1556 ha, die Eingemeindung brachte einen Zuwachs von zirka 5350 Hekta ren und 23,000 Bewohnern. Mit dieser gross angelegten Eingemeindung ist die wesentliche Voraussetzung gegeben, den künftigen Ausbau der Stadt gemäss den Grundsätzen des Gartenstadtprogramms zu entwickeln. Für die Stadterweiterung wird mit einem Vollausbau auf Maximum 150,000 Bewohner gerechnet, dies erfordert unter Beibehaltung der bisherigen Siedlungsdichte von zirka 6 5 Bew./Ha. die Be legung von 1 j 3 des heutigen Gemeindegebietes, die übrigen 2 / 3 sollen dauernd als Wald und für landwirtschaftliche Nutzung erhalten bleiben. Albert Bodmer, Stadtingenieur.