57 DIE GRUNDLAGEN MODERNER STÄDTE RWE ITE RU N G Man hat das Problem der Stadterweiterung in den verschiedenen Zeiten sehr verschieden angesehen. Man hat es vom rein formel len Standpunkt aus betrachtet und dannzumal «Stadtbaukunst» betrieben, man hat es dann wieder unter rein praktischem Ge sichtspunkt betrachtet und hat Theorien der Verkehrsleitung aufgestellt. Wenn man den Dingen auf den Grund geht, so wird man bald erkennen, dass das wesentliche Problem, das sich den Stadter weiterungen stellt, in der Nutzung des Grund und Bodens be steht; und zwar nicht nur des Bodens, der in unmittelbarer Um gebung der Stadt noch frei ist, vielmehr auch des Bodens in der weitern Umgebung, der in entfernteren Zeiten der Stadtent wicklung zu dienen hat. Wenn man die Städte betrachtet, wie sie sich im Lauf der Jahr hunderte entwickelt haben, so wird man immer wieder konsta tieren müssen, dass ihre wertvollsten Partien in erster Linie dar auf zurückzuführen sind, dass in einem gegebenen Zeitpunkt eine Macht auftrat, die über den Grundbesitz verfügen konnte. Lässt man das Altertum ausser Betracht, so wird man finden, dass schon im Mittelalter der Privatbesitz von Grund und Boden einen andern Charakter hatte als heute. Die Herrschaft, ob geist lich oder weltlich, besass das Hoheitsrecht am Grund und Bo den; sie verlieh den Siedlern das Recht, den städtischen Grund und Boden gegen einen Pachtzins zu nutzen; sie wahrte sich das Besitzrecht auf dem Grund und Boden ausschliesslich. Die Ei gentümer des Grund und Bodens waren also gleichzeitig Inhaber der politischen Macht. Als sich die ersten städtischen Gemein wesen bildeten, bestand dieser Zustand noch unverändert, denn die städtischen Verwaltungen setzten sich fast überall in den Besitz der vormaligen herrschaftlichen Bodenrechte. In den Schweizer Städten ist die Auswirkung dieses öffentlichen Bo