5 9 GENF, NUTZUNGSPLAN mit Darstellung der überbauten Terrains (schwarz), der unüberbaubaren Gebiete: Wälder, Parks, Sportterrains, Friedhöfe (heller Mittelton), überbaubares Gebiet in öffentlicher Hand (dunkler Mittelton), überbauhares Gebiet in Privatbesitz (heller Ton) als vordem die Altstadt, durch eben diesen Drang zur Auswer tung der privaten Grundbesitzrechte. Heute muss also eine Stadtverwaltung in erster Linie darauf be dacht sein, die Bedingungen festzulegen, unter denen die Nut zung des städtischen Erweiterungsgebietes stattfinden darf. Nach unserer Ansicht ist das von allen Aufgaben des Bauwesens, die sich für eine Stadt stellen, die wichtigste. Sie schliesst alle Aufgaben ein, die sich durch das starke Anwachsen des Ver kehrs stellen, sie betrifft selbst alle jene Fragen, die in ästheti schen Forderungen ausmünden. Der Verkehr diktiert seine Gesetze in unwiderstehlicher Weise, er reisst Stück um Stück die Hindernisse hinweg wie einWildbach. Die ästhetischen Forderungen erfüllen sich überall da, wo eine