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200/ 6o m), so wird das Strassennetz in den später erschlossenen
Quartieren immer engmaschiger und damit unökonomisch, die
Form der Baublöcke nähert sich dem für die Parzellierung so
ungünstigen Quadrat. Die Vorortgemeinde Veltheim hat diesen
Strassenkultus womöglich noch weiter getrieben als Winterthur,
hat dafür aber bezeichnenderweise auch die Bestimmung aufge
stellt, dass ein Wohnhaus nicht weniger als 2 Vollgeschosse auf-
weisen dürfe. Zu bedauern ist nur, dass trotz dieser Landver-
schwendung beim Strassenbau die Hauptverkehrsstrassen doch
allgemein viel zu knapp bemessen wurden.
Parallel mit der wirtschaftlichen und baulichen Entwicklung
der Stadt haben sich auch die angrenzenden Vorortgemeinden
vergrössert, vorab Veltheim und Töss, die um die Jahrhundert
wende bereits mit der Stadt baulich völlig verwachsen sind.
Durch die in den Vororten ins Unerträgliche gestiegenen Steuer
lasten ist die Anschlussbewegung ausgelöst worden. Nachdem
alle andern Lösungen wie Finanzausgleich, Zweckverband usw.
als unbefriedigend abgelehnt worden sind, ist dann durch das
Gesetz vom 4. Mai 1919 die Totalvereinigung der 5 Vororte
Oberwinterthur, Seen, Töss, Veltheim und Wülflingen mit der
Stadtgemeinde Winterthur mit Wirkung auf 1. Januar 1922
vollzogen worden. Die frühere StadtgemeindeWinterthur zählte
1920 27,000 Einwohner, der Flächeninhalt war 1556 ha, die
Eingemeindung brachte einen Zuwachs von zirka 5350 Hekta
ren und 23,000 Bewohnern.
Mit dieser gross angelegten Eingemeindung ist die wesentliche
Voraussetzung gegeben, den künftigen Ausbau der Stadt gemäss
den Grundsätzen des Gartenstadtprogramms zu entwickeln. Für
die Stadterweiterung wird mit einem Vollausbau auf Maximum
150,000 Bewohner gerechnet, dies erfordert unter Beibehaltung
der bisherigen Siedlungsdichte von zirka 6 5 Bew./Ha. die Be
legung von 1 j 3 des heutigen Gemeindegebietes, die übrigen 2 / 3
sollen dauernd als Wald und für landwirtschaftliche Nutzung
erhalten bleiben.
Albert Bodmer, Stadtingenieur.