iBesuchsordnung für das Kunsthaus WECHSELNDE AUSSTELLUNG Täglich geöffnet von 10— 12 und 2—5 Uhr, im Winter bis Eintritt der Dämmerung. Montag geschlossen. ÖFFENTLICHE KUNSTSAMMLUNG Täglich geöffnet von 10—12 und 2—5 Uhr, im Winter bis 4 Uhr. Montag geschlossen. EINTRITT FRANKEN 1.50 (für Schulen und grössere Vereine ermässigt) Sonntag Vormittag und Nachmittag und Mittwoch Nachmittag Sammlung frei. (Eintritt für Ausstellung allein Fr. 1. —.) Sonntag Nachmittag Ausstellung frei. Während der Neueinrichtung der Ausstellung Eintritt für Sammlung 1 Fr. Für Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft ist der Zutritt zu Sammlung und Ausstellung während der allgemeinen Besuchszeit frei. Besuchsordnung für das Landolthaus GEMÄLDESAMMLUNG Geöffnet Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, im Sommer auch Samstag, 2-4 Uhr, Sonntag Vormittag ,10-12 Uhr. Eintritt mit Eintrittskarte für das Kunsthaus. Mittwoch Nachmittag u. Sonntag Vormittag Eintritt frei. SAMMLUNG VON GOLDSCHMIEDEARBEITEN Mittwoch 2—4, Sonntag 10—12 Uhr, Eintritt ausser Eintrittskarte für Kunsthaus Fr. —.20, an den übrigen Nachmittagen (ausser Montag) Fr. —.50. ■Für Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft frei. Am 1. Sonntag des Monats frei. An den gesetzlichen Feiertagen Heilen Kunsthaus und Landolthaus geschlossen. Die besondern Bestimmungen für Bächtelistag, Sechseläuten-, Oster- u. Pfingstmontag u. Stephanstag werden in der Presse veröffentlicht. Stöcke, Schirme, Pallete jeder Art, sind in der Garderobe abzugeben. Gebühr Fr. —.20. Kinder haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Verboten ist das Mitführen von Hunden, das Rauchen, das Photographieren. Für den Besuch der BIBLIOTHEK gelten besondere Bestimmungen; Auskunft an der Kasse im Kunstbaus.