3 o5/fe Wtoojfo Besuchsordnung für das Kunsthaus WECHSELNDE AUSSTELLUNG Täglich geöffnet von 10-! 2 7 2 und 1 72-5 Uhr, im Winter bis Eintritt der Dämmerung. Montag nur nachmittags. ÖFFENTLICHE KUNSTSAMMLUNG Täglich geöffnet von 10-1272 und 1 7 2 '5 Uhr, im Winter bis 4 Uhr. Montag nur nachmittags. EINTRITT FRANKEN 1.50 (für Schulen und grössere Vereine ermässigt) Sonntag Vormittag und Nachmittag und Mittwoch Nachmittag Sammlung frei. (Eintritt für Ausstellung allein Fr. 1. —.) Sonntag Nachmittag Ausstellung frei. Während der Neueinrichtung der Ausstellung Eintritt für Sammlung 1 Fr. Für Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft ist der Zutritt zu Sammlung und Ausstellung während der allgemeinen Besuchszeit frei. Besuchsordnung für das Landolthaus GEMÄLDESAMMLUNG Geöffnet Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, im Sommer auch Samstag, 2-4 Uhr, Sonntag Vormittag 10-12 Uhr. Eintritt mit Eintrittskarte für das Kunsthaus. Mittwoch Nachmittag u. Sonntag Vormittag Eintritt frei. SAMMLUNG VON GOLDSCHMIEDEARBEITEN Mittwoch 2—4, Sonntag 10— 12 Uhr, Eintritt ausser Eintrittskarte für Kunsthaus Fr. 1—. Für Gesellschaften von mindestens 10 und höchstens 20 Personen Grundtaxe Fr. 2. —, jede Person Fr. —. 50. Für Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft frei. Dienstag, Donnerstag und Freitag 2—4 Uhr, auf besonderes Ver langen unter Führung Fr. 2.—. Am 1. Sonntag des Monats frei. An den gesetzlichen Feiertagen bleiben Kunsthaus und Landolthaus geschlossen. Die besondem Bestimmungen für Bächtelistag, Sechseläuten-, Oster- u. Pfingstmontag u. Stephanstag Werden in der Presse veröffentlicht. Stöcke, Schirme, Pakete jeder Art, sind in der Garderobe abzugeben. Gebühr Fr. —.20. Kinder haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Verboten ist das Mitführen Von Hunden, das Rauchen, das Photographieren. Für den Besuch der BIBLIOTHEK gelten besondere Bestimmungen; Auskunft an der Kasse im Kunsthaus.