Ausstellungs - Reglement. 00 1. Die Ausstellung ist geöffnet vom 6. bis und mit 27. August 1911 und zwar: Montags von 1—^?Uhr, Mittwochs von 10—7 Uhr, Samstags von 10—5 Uhr, an den übrigen Tagen von 10—6 Uhr. 2. Der Eintritt ins Kunsthaus beträgt 1 Fr. Sonntags von 17* Uhr an ist der Besuch der Ausstellung frei. 3. Mit dieser Ausstellung ist eine Verlosung verbunden, welche am Ende des Turnus stattfindet. Lose ä Fr. 1.— sind an der Kasse zu haben. 4. Die von Privaten und Vereinen angekauften Kunst werke werden am Schluß des Turnus portofrei den Käufern zugesandt; werden dieselben jedoch vor Schluß zurückgezogen, so haben diese die Bilder auf eigene Kosten zu beziehen und die Herfracht zu bezahlen. 5. Auf den vom Ausland stammenden Bildern hat der Käufer auch den schweizerischen Eingangszoll zu zahlen. 6. Für Ankauf von Bildern etc. beliebe man sich an das Sekretariat zu wenden (Parterre).