yAusstellungs-Peglement. 1. Die Ausstellung ist geöffnet vom 14. Juni bis 5. Juli 1903 r an den Wochentagen (ausgenommen Freitag) von 9 Uhr morgens bis 6 Uhr abends, an Sonntagen von 10 Uhr morgens bis 6 Uhr abends. Freitag nachmittags ist die Ausstellung von x /22 bis x /25 Uhr geschlossen. 2. Eintritt für Nichtmitglieder 50 Centimes, Eintritt für Kinder 20 „ Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft haben freien Eintritt. 3. Mit dieser Ausstellung ist eine Verlosung verbunden, welche am Ende des Turnus in Basel stattfindet. Der Preis eines Loses ist Fr. 5. — 4. Die von Privaten angekauften Bilder werden nach Be endigung des Turnus portofrei den Käufern zugesandt - r werden die Bilder jedoch vor Schluss des Turnus von den Käufern zurückgezogen, so haben diese solche auf eigene Kosten zu beziehen und die Herfracht zu bezahlen. 5. Auf den vom Ausland zugesandten Bildern hat der Käufer jf auch den schweizerischen Eingangszoll zu zahlen. 6. Für Ankauf von Bildern und andern Kunstgegenständen beliebe man sich gefälligst an das Sekretariat der Zürcher Kunstgesellschaft (Künstlerhaus) zu wenden.