Reglement.
Die Kunstausstellung findet vom 2. Mai bis 10. Juni statt.
An den Werktagen ist sie jeden Bormittag von 9—12 Uhr und
jeden Nachmittag von 2—6 Uhr, an den Sonntagen von 10—12 Uhr
und von 3 — 6 Uhr geöffnet.
Der Eintrittspreis ist zwei Batzen für jede Person; doch
kann man sich mit zwölf Batzen für die ganze Dauer der Aus
stellung abonniren, wogegen man eine nur für die abonnirte
Person gültige Eintrittskarte erhält.
Der Preis der verkäuflichen Gegenstände findet sich im Aus
stellungs-Kataloge verzeichnet.
Im Lokale der Kunstausstellung wird eine Subscriptionsliste auf
gelegt sein, wo jeder Liebhaber gegen Erlegung von vier Schweizer-
Franken sich als Theilnehmer an der Knnstverlvosung unterzeichnen
kann. Auch dieses Jahr findet unter allen bei der Ausstellung be
theiligten Schweizerischen Kunstvereinen eine gemeinschaftliche Ber-
loosung, und zwar nach vollendetem Turnus in Zürich statt, so
daß die in Basel, Bern, St. Gallen, Winterthur und Schaffhausen
zur Berloosung gewählten Stücke auch in Zürich, und umgekehrt die
hier gewählten auch in den genannten Städten gewonnen werden
können.