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zu 35 Batzen, der Brabanterthaler zu 40 Batzen, der Reichsgulden
ZU 15 Batzen gerechnet). Für die aus dem Auslande gesandten
Arbeiten wird bei dem Verkaufe der Eingangszoll noch hinzugerechnet.
Die Ankäufe werden mit dem Kassier der Ausstellung abge
schlossen und an diesen für Rechnung der Künstler bezahlt. Der
verkaufte Gegenstand kann aber erst nach Beendigung der hiesigen
Ausstellung von derselben zurückgezogen werden, und wird hiebei
der Wunsch ausgedrückt, daß die angekauften Kunstgegenstände noch
an die Ausstellungen in Winterthur, Schaffhausen und St. Gallen
gesandt werden dürfen.
8- 6. Es werden sich jeweilig ein oder zwei Mitglieder der
Künstlergesellschaft als Aufseher im Lokale befinden, an welche
stch die Besucher in allen Anliegen wenden mögen.
Berühren der Kunstgegenstände, sowie das Rauchen find ver
boten. Stöcke und Schirme werden beim Eingänge abgegeben.
Hunde dürfen nicht mitgebracht werden.
Bemerkung. Alte Gegenstände, deren Manier nicht angegeben ist, sind in
Oel gemalt. . .