Reglement. §. 1. Die Ausstellung beginnt den 8. September und dauert bis und mit dem 3. Oktober; sie ist an den Wochentagen ormittags von 9—12 Uhr, Nachmittags von 2—6 Uhr, und an den Sonntagen von 10—12 Uhr, sowie von 3—6 Uhr geöffnet. 8- 2. Der Eintrittspreis ist auf 50 Rappen für die Person, Sonntag Nachmittags sowie Freitag Vor- und Nachmit tags jedoch auf 25 Rappen festgesetzt. §.3. Es werden persönliche Abbonnementskarten für die ganze Dauer der Ausstellung zu 2 Franken abgegeben. 8. 4. Aktien der gemeinschaftlichen schweizerischen Kunftverloosnng werden im Ausstellungslokale zu 6 neuen --für jede chweizerfranken verkauft, i ktie ein Eremplar des Vereinsblattes hiefür Wahlskommission wird nach Maßgabe der unterschriebenen Beiträge die in die Verloosung aufzunehmenden Gegenstände bezeichnen. Die Ziehung geschieht im Laufe des Monats November nach vollendetem Turnus der Ausstellung. 8- 5. Die Preise der zu verkaufenden Kunstwerke nndeii sich in neuen Schwcizerfranken angegeben (der Brabauterthaler zu 5 Fr. 67 Rp.. der ReichSgulden zu 2 Fr. l0 Rp. gerechnet).