4 §.5. Die Preise der zu verkaufenden Kunst werke finden sich im Kataloge verzeichnet (der Fünffrankenthaler zu 35 Batzen, der Brabanterthaler zu 40 Batzen, der Reichsgulden zu 15 Batzen ge rechnet). Ankäufe werden mit dem Kassier der Ausstellung abgeschlossen und an diesen für Rech nung der Künstler bezahlt. Der verkaufte Gegen stand kann aber erst nach Beendigung der Ausstel lung von derselben zurückgezogen werden. §. 6. Es werden sich jeweilig ein oder zwei Mitglieder der Künstlergesellschaft als Saal auf seh er im Lokale befinden, an welche sich die Besucher in allen Anliegen wenden mögen. Berühren der Kunslgegenslände sowie das Rau chen sind verboten, Stöcke und Schirme werden heim Eingänge abgegeben. Hunde dürfen nicht mitgehrachl werden. Bemerkung. Alle Gegenstände, deren Manier nicht angegeben ist, sind in Oel gemalt.