6 wähl, alsdann derjenige des zweilniedrigsten u.s. f. Für diejenigen Gewinner, welche am Schlüsse der Ausstellung ihre Auswahl nicht bezeichneten, wählt das Ausstellungs - Comitt*. §. 3. Für den Fall, dass der Werth der aus gewählten Kunstgegenstände den Betrag der be treffenden Gewinnste nicht erreicht, kann aus einer Mappe, welche kleinere Aquarellen und Skizzen lebender Künstler enthält, noch weitere Auswahl getroffen werden, bis sich der Unterschied aus gleicht. Uebertrifft hingegen der Werth der aus gewählten Kunstgegenstände den Betrag eines Ge winnsles, so vergütet derBetreffende den Ueberschuss sogleich dem Kassier der Ausstellung, Es wird dagegen kein Ueberschuss des Gewinn- stes über den Werth des ausgewählten Kunstgegen standes aushinbezahlt, sondern es werden diese, wenn sich solche ergeben sollten, als Saldo für die nächste Zürcherische Ausstellung bestimmt. Bemerkung-. Alle Gegenstände, deren Manier nicht angegeben ist, sind in Oel gemalt.