Heglemeiil und Anzeige, betreffend die Kunstverloosuny und den Verkauf der Bilder. §. 1. Die Ausstellung ist vorn 15. August an täglich Vormittags von 9 — 12 Uhr und Nach mittags von 2—6 Uhr, an den Sonntagen.von 10—12, sowie von 3 — 6 Uhr geöffnet. Der Eintritts preis ist auf 60 Centimes für die Person, Sonntag Nachmittags jedoch auf 30 Cents, festgesetzt. Es werden persönliche Abonnements karten für die ganze Dauer der Ausstellung zu 2Frkn. abgegeben. §. 2. Die Actien der Kunstverloosung werden zu 6 Franken verkauft. Der ganze Actienhelrag wird in so viele Gewinnste getheilt, dass auf 50 Ac tien ein Treffer fällt, der geringste Gewinn, lOOFrkn., der grösste 500 Frkn. beträgt, und die übrigen sich zwischen denselben gleichrnässig vertheilen. Wer einen Treffer gewinnt, kann sich bis zu dessen Betrag unter den ausgestellten Arbeiten lebender Künstler nach eigenem Geschmacke ein oder mehrere Bilder als Eigenthum auswählen. Diese Wahl kann auch für einen höheren Werth, als der Gewinn beträgt, getroffen werden, indem der Betreffende den Ueberschuss beifügt. Die Ausloosuug findet Anfangs der letzten Aus stellungswoche statt und wird jedem Gewinner eine bestimmte Zeitfrist anberaumt, innerhalb weicher derselbe seine Auswahl zu treffen hat. Der Ge