Statuten für das beständige Abonnement bei den Kunstverloosungen. §. 1. Es wird zur Unterstützung der von der zürcherischen Künsllergesellschaft zeitweise ver anstalteten Ausstellungen und Verloosungen eia be ständiges Abonnement auf Actien eröffnet, welches wie die übrigen Angelegenheiten der Künstler gesellschaft von deren Yorsteherschaft geleitel wird. §. 2. Der Zutritt zu diesem Abonnement stehl Jedermann frei; es kann von der nämlichen Person jede beliebige Anzahl von Actien gezeichnet wer den ; für jede Aclie ist ein Jahresbeitrag von 10 Fran ken bis spätestens Ende März zu leisten; auswärtige Mitglieder haben ihre Beiträge franko dem Quästo- ral der Gesellschaft einzusenden,, bei welchem auch die Anmeldung für das Abonnement geschieht. §. 3. Die alljährlich eingehenden Actienbeiträge linden folgende Verwendungen: a) 6 Franken per Aclie werden zu den jährlichen Kunstverloosungen bestimmt, so dass jede Actie ein mitspielendes Loos empfängt. b) IV2 Franken sollen zur Herstellung eines Ver einsblattes verwendet werden.