Bedingungen. Die Sammlung ist vom 18. bis 25. April 1895 ununter brochen von vormittags 10 Uhr bis abends 6 Uhr im grossen Börsen saal ausgestellt. Den Besuchern wird bei der Besichtigung und Untersuchung der Gemälde die grösstmögliche Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergleichen beschädigt werde. Jeder hat den durch ihn angerichteten Schaden zu ersetzen. Bei den Massangaben für Gemälde sind, wo nicht anders bemerkt, die Rahmen mitgemessen. Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Die Kunstwerke werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden. Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so wird der Gegenstand sofort von neuem ausgerufen. Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Erwerbung gleich in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür zu leisten; widrigenfalls behält sich der Auktionator das Recht vor, die angesteigerten, nicht bezahlten Gegenstände auf Kosten und Gefahr des An steigerers wieder zu verkaufen. Kauf-Aufträge nehmen entgegen: der Vorstand des Künstler hauses Zürich (Aktuar: Dr. H. Stoll, Bahnhofstrasse 26), die Buchhandlung von G. M. Ehell in Zürich, und der Auktionator, Herr Direktor H. Angst, selbst. Zürich, im April 1895.